AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
promoteXX, Inh.: Hintsteiner Werner

I. Geltungsbereich
Vertragsschluß Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Hiervon abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

II. Preise
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Vektorisierungen, Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden nach Vereinbarung berechnet.

III. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

IV. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen unser Eigentum.
4.2 Wir sind berechtigt, jederzeit die Herausgabe der in unserem Eigentum stehende Ware zu verlangen, wenn sich der Käufer in Verzug befindet.
4.3 Der Käufer hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware zu unterrichten.
4.4 Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die in unserem Eigentum stehende Ware bedürfen unserer Einwilligung.
4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware auf seine Kosten und zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Raub, Einbruch, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche schon jetzt an uns ab.

V. Lieferung
1. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden.
3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber über den Rechtsweg den Annahmeverzug geltend machen.
4. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackung zurück.

VI. Beanstandungen / Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen in jedem Fall zu prüfen.
2. Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen, in allen Herstellungsverfahren, können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
6. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

VII. Farbabweichungen
Aufgrund des RGB-Farbcodes entstehen in Internet leichte Farbabweichungen bezüglich der visualisierten Textilfarben. Um Missverständnisse zu vermeiden ersuchen wir Sie Muster zu inspizieren.

VIII. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

IX. Haftung
Wir haften aus Delikt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, jedoch nicht über den im Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung des Verkäufers bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflußbereiches des Verkäufers liegen, auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

X. Vertragliches Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Vertragsschluß wesentlich verschlechtern oder sich nach Vertragsschluß herausstellt, daß der Käufer zahlungsunfähig ist.

XI. Copyright
Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen bzw. gefertigten Werbeartikeln und -spielen sowie Werbeveranstaltungsideen vor. Dies gilt auch für jegliche Wiedergabe oder Speicherung gedruckter oder elektronischer Werbemittel-Kataloge sowie für Vorschlagslisten. Der Käufer versichert bei Auftragsklarstellung, daß er über die entsprechenden Rechte zur Nutzung der zur Durchführung des Auftrags zu verwendenden Gestaltungselemente, insbesondere Logos und geschützten Markenzeichen, verfügt. Der Käufer sichert weiter zu, daß die auftragsbezogene Gestaltung der Werbemittel weder gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen Rechte Dritter verstößt. Von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Rechten oder Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht stellt der Käufer den Verkäufer frei. Der Käufer stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster des Verkäufers zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluß einer Produktion erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, an geeigneter Stelle des Werbemittels einen Herstellerhinweis in Form einer Internetadresse anzubringen.

XII. Sonstiges
12.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
12.2 Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
12.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, sowie Gerichtsstand ist Wien.
12.4 Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn die Geschäfte im Ausland getätigt werden und/oder der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.